Am 1. März 2023 hat der Nationalrat eine wichtige Änderung des Maklergesetzes beschlossen. Mit der Einführung von § 17a (1) wird es Immobilienmaklern ab dem 1. Juli 2023 nur noch gestattet sein, eine Vermittlungsprovision mit dem Vermieter oder einem von diesem berechtigten Auftraggeber zu vereinbaren. Der Mieter darf somit nicht mehr zur Zahlung einer Provision herangezogen werden.
Diese Neuerung hat auch Auswirkungen auf die Arbeit von Immobilienfirmen. Viele haben sich bisher darauf spezialisiert, sowohl Vermieter als auch Mieter bei der Vermittlung von Wohnungen zu unterstützen und hierfür eine Provision zu verlangen. Da ab dem 1. Juli 2023 nicht mehr möglich ist, eine Vermittlungsprovision vom Mieter zu verlangen, haben wir als Immobilienfirma beschlossen, unser Vermittlungsgeschäft in der Vermietung bereits Mitte April 2023 einzustellen. Im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Regelungen halten wir es für sinnvoll, unseren Kunden keine Dienstleistungen anzubieten, die nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Stattdessen möchten wir uns auf andere Bereiche des Immobiliengeschäfts konzentrieren und unseren Kunden auch in Zukunft hochwertige Dienstleistungen anbieten.