Beschluss EU-Parlament – Klimaneutrale Gebäude bis 2050

Das Europäische Parlament hat gestern einen Entwurf von Maßnahmen zur Steigerung der Renovierungsquote und zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von Gebäuden angenommen. Ziel ist es, dass der Gebäudebereich in der EU bis 2050 klimaneutral wird und bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht.

Die neue Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sieht vor, dass ab 2028 alle neuen Gebäude in der EU emissionsfrei sein müssen. Für Gebäude in öffentlichem Besitz soll diese Regelung schon ab 2026 gelten. Auch sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.

Um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen. Die Energieeffizienz muss verbessert werden, wenn Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert werden oder wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird.

Bedeutung für die Immobilienwirtschaft

Die weitreichenden Auswirkungen der vom Europäischen Parlament beschlossenen Maßnahmen zur Steigerung der Renovierungsquote und Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von Gebäuden auf die Immobilienwirtschaft könnten für viele Eigentümer einen hohen Investitionsdruck mit sich bringen. Die Anforderungen an Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien erfordern umfangreiche Investitionen, die möglicherweise nicht für alle Eigentümer tragbar sind.

Durch die steigenden Bau- und Renovierungskosten und die erhöhte Nachfrage nach Fachkräften in den Bereichen Energieeffizienz, Gebäudetechnik und erneuerbare Energien könnten einige Eigentümer gezwungen sein, ihre Immobilien zu verkaufen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Dies könnte zu einem größeren Volumen an verfügbaren Immobilien auf dem Markt führen.

Das Modell einer abbezahlten Immobilie als Altersvorsorge birgt durch den neuen Beschluss ein geisses Risiko, insbesondere wenn es sich um eine ältere, nicht sanierte Immobilie handelt. Aufgrund der neuen Vorschriften müssen Immobilienbesitzer erhebliche Investitionen tätigen, um ihre Gebäude energetisch auf den neuesten Stand zu bringen und den Anforderungen der EU-Richtlinien zu entsprechen. Für viele Menschen, insbesondere ältere Eigentümer, die auf ihre Immobilie als Altersvorsorge gesetzt haben, können die Kosten für die Anpassung an die neuen Vorschriften eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Dieses Risiko sollte bei der Planung der Altersvorsorge berücksichtigt werden.

Gleichzeitig könnten Immobilien, die den neuen Vorschriften entsprechen, an Wert gewinnen, während solche, die nicht den Anforderungen gerecht werden, an Wert verlieren. Dies könnte sowohl den Kauf- als auch den Mietmarkt beeinflussen und den Fokus der Branche auf ökologische und soziale Aspekte verlagern. Insgesamt wird die Immobilienwirtschaft in der EU aufgrund dieser neuen Herausforderungen einen Wandel durchlaufen, der jedoch auch Chancen für diejenigen bietet, die sich an die neuen Vorschriften anpassen können und bereit sind, in energieeffiziente Technologien und erneuerbare Energien zu investieren.

Quelle:

Presseaussendung EU Parlament – Link

Änderung Maklerprovision – Bestellerprinzip

Am 1. März 2023 hat der Nationalrat eine wichtige Änderung des Maklergesetzes beschlossen. Mit der Einführung von § 17a (1) wird es Immobilienmaklern ab dem 1. Juli 2023 nur noch gestattet sein, eine Vermittlungsprovision mit dem Vermieter oder einem von diesem berechtigten Auftraggeber zu vereinbaren. Der Mieter darf somit nicht mehr zur Zahlung einer Provision herangezogen werden.

Diese Neuerung hat auch Auswirkungen auf die Arbeit von Immobilienfirmen. Viele haben sich bisher darauf spezialisiert, sowohl Vermieter als auch Mieter bei der Vermittlung von Wohnungen zu unterstützen und hierfür eine Provision zu verlangen. Da ab dem 1. Juli 2023 nicht mehr möglich ist, eine Vermittlungsprovision vom Mieter zu verlangen, haben wir als Immobilienfirma beschlossen, unser Vermittlungsgeschäft in der Vermietung bereits Mitte April 2023 einzustellen. Im Hinblick auf die neuen gesetzlichen Regelungen halten wir es für sinnvoll, unseren Kunden keine Dienstleistungen anzubieten, die nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Stattdessen möchten wir uns auf andere Bereiche des Immobiliengeschäfts konzentrieren und unseren Kunden auch in Zukunft hochwertige Dienstleistungen anbieten.